Bausparlexikon
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Darlehen gegen Negativerklärung
Darlehen bis zu 15.000 Euro sind Darlehen gegen Negativerklärung, da bei diesen Darlehen statt der grundbuchrechtlichen Sicherung eine Negativerklärung erforderlich ist.
Darlehensabsicherung
Sie haben die Pflicht Ihr Bauspardarlehen durch gewisse Grundschulden an einem inländischen Pfandobjekt abzusichern. Diese Absicherung finden Sie in Ihrem Grundbuch an der 2. Rangstelle in Abt. III . Von dieser Absicherung werden Sie bei einem Blankodarlehen oder einem Darlehen gegen Negativerklärung befreit.
Darlehensverzicht
Sie erhalten automatisch einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen, sobald Sie einen Bausparvertrag abschließen. Sie haben automatisch aber auch das Recht auf ein Darlehen zu verzichten. Sollten Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Bonus auf Ihr bereits erspartes Bausparguthaben.
Darlehensverzinsung
Sie haben als Bausparer auch einen Anspruch auf ein besonders zinsgünstiges Bauspardarlehen, der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit fix, also verändert sich nicht und macht die Spareinlage somit sehr gut planbar.
Disagio
Hierbei handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen dem Rückzahlungsbetrag des Darlehens und dem Betrag, der effektiv an das Kreditinstitut vom Schuldner rückerstattet wurde. Maßgeblich hierfür ist der vereinbarte Zinsaufwand.