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Bausparlexikon

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Effektiver Jahreszins ab Zuteilung

Die jährliche Gesamtkostenbelastung wird in einem %-Satz des Kredits nach der Preisangabenverordnung (PAngV) angegeben und wird bei den Bausparkassen als effektiver Jahreszins ab Zuteilung bezeichnet. In diese Berechnung fließen Nominalzins, Laufzeit und anteilige Abschlussgebühr mit ein.

Eigenheimzulage  (ab 01.01.2006 vom Staat gestrichen)

Bauherren und Erwerber von eigengenutztem Wohneigentum, deren Jahreseinkommen (= Gesamtbetrag der Einkünfte) im Antragsjahr und im Vorjahr (Durchschnittswert) 35.000 € (Ledige) bzw. 70.000 € (Verheiratete) nicht überschreitet, können auf Antrag im Jahr der Fertigstellung bzw. Anschaffung und in den darauffolgenden sieben Jahren aus einer Bemessungsgrundlage von 125.000 €
Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes Kind im Antragsjahr und Vorjahr um jeweils durchschnittlich 15.000 €

1 % (höchstens 1.250 €) bei Wohnungsneubau und beim Erwerb aus dem Wohnungsbestand (Gebrauchtimmobilie)

der Herstellungs- oder Anschaffungskosten einer Wohnung inklusive der vollen Anschaffungskosten einer Wohnung inklusive der vollen Anschaffungskosten für das Grundstück als Zulage vom Finanzamt ausbezahlt erhalten. Die Förderung kann nur für den Erwerb, Ausbau oder Erweiterung eines Objekts - bei Ehegatten zwei verschiedenen Objekten - in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme für ein Folgeobjekt ist nur dann möglich, wenn die Zulage für das Erstobjekt zeitlich nicht voll ausgeschöpft wurde. Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen können neben dem vorgenannten Fördergrundbetrag zusätzlich eine Kinderzulage von 800 € jährlich für jedes zum Haushalt gehörende Kind gewährt werden.  
Eigenkapital  

Persönliches Vermögen, das für die Finanzierung einer Immobilie zur Verfügung steht. Zum Eigenkapital zählen Bargeld, Festgeld, Guthaben auf Sparkonten, Guthaben auf zugeteilten Bausparverträgen, Wertpapiere, bezahlte Grundstücke oder Verwandtendarlehen. Damit die Belastung tragbar bleibt, sollten ca. 20 bis 30 % der zu finanzierenden Summe durch Eigenkapital gedeckt sein.  
Eigenleistungen  
Eigenleistungen sind Bau- und Baunebentätigkeiten, die mit der eigenen Arbeitskraft selbst erbracht werden. Durch Eigenleistungen können bis zu 20% der Baukosten eingespart werden.  

Erhöhung

Die haben als Bausparer immer das Recht Ihren Bausparvertrag Ihren Verhältnissen anzupassen, also somit das Recht, die Bausparsumme beliebig zu erhöhen, allerdings fällt auch hier für den Erhöhungsbetrag erneut eine Abschlussgebühr an.

Ersatzsicherheiten

Ein Bauspardarlehen kann nicht nur durch die Bestellung einer Grundschuld oder der Abgabe einer Negativerklärung abgesichert werden, sondern auch über so genannte Ersatzsicherheiten. Zu diesen Ersatzsicherheiten zählen zum Beispiel selbstschuldnerische Bürgschaften von Kommunen oder Kreditinstituten zu 100 Prozent, Abtretungen von Guthaben bei Kreditinstituten zu 100 Prozent, Abtretungen von Lebensversicherungen bis zu 80 Prozent des Rückkaufswertes, Investmentzertifikate inländischer Kapitalanlagegesellschaften bis zu 60 Prozent des Rücknahmepreises oder Pfandrechte an bestimmten Wertpapieren.