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Bausparlexikon

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Bauspardarlehen

Im Grunde ist ein Bauspardarlehen nur für den Sinn und Zweck geschaffen worden, sich selbst den Traum der eigenen vier Wände zu ermöglichen, also für wohnwirtschaftliche Zwecke. Sie, als Bausparnehmer zahlen monatlich für das Bauspardarlehen einen Tilgungsbetrag, der feststeht und nicht variabel ist. Hierbei handelt es sich um ein sehr zinsgünstiges Darlehen, die Verzinsung erfolgt auf den Tag genau.

Bausparförderung

Dabei handelt es sich um staatliche Förderungen, wie Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem Vermögensbildungsgesetz oder Wohnungsbauprämien.

Bausparguthaben

Die Verzinsung des Bausparguthabens erfolgt auf den Tag genau, die Zinsgutschriften erfolgen am Ende des Jahres. Die von Ihnen regelmäßig gezahlten Sparbeiträge, Sonderzahlungen, die gutgeschrieben Zinsen, sowie die gutgeschriebenen Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage fließen automatisch mit ins Bausparguthaben ein.

Bausparsumme

Die Bausparsumme ergibt sich aus der benötigten Finanzierungssumme, die Sie für Ihr Eigenheim kalkulieren. Dieser Wert ergibt die Richtgröße für die Festlegung der Bausparsumme. Sie haben jederzeit die Möglichkeit die Bausparsumme durch Erhöhungen, Ermäßigungen, Teilungen oder Zusammenlegungen zu ändern und auf Ihre Verhältnisse anzupassen.

Bausparvertrag

Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist ein Bausparvertrag ein gegenseitiger langfristiger Darlehensvorvertrag, der seine Ausgestaltung durch die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge erhält. Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Der Bausparvertrag wird schriftlich auf einem besonderen Vordruck beantragt und kommt mit Annahme des Antrages zustande. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig

Bausparprämie

Auf Antrag des Bausparers zahlt der Staat eine Bausparprämie - auch Wohnungsbauprämie genannt - von 8,8% auf maximal 512 € Einzahlungen pro Jahr an Ledige und auf 1.024 € an Verheiratete. Voraussetzung dafür ist, dass die zu versteuernden Jahreseinkommen bei Ledigen 25.600 € und bei Verheirateten 51.200 € nicht übersteigen. Gezahlt wird die Wohnungsbauprämie ab dem 16. Lebensjahr.

Bewertungsstichtag

Tage, an denen die für jeden Bausparvertrag individuellen Bewertungszahlen ermittelt und die Zuteilungsreihenfolge festgelegt werden. Nach den Richtlinien der privaten Bausparkassen sind dies der 31.3. und 30.9. Die auf die Stichtage bezogenen Zuteilungen erfolgen im jeweils um drei Monate später beginnenden Kalenderhalbjahr.

Bewertungszahl

Maßzahl zur Ermittlung einer möglichst gerechten Zuteilungsreihenfolge. In der Bewertungszahl kommt zum Ausdruck, wie lange und in welcher Höhe - bezogen auf die Bausparsumme - das Spargeld des Bausparers der Bausparergemeinschaft zur Verfügung stand. Die Bewertungszahl wird jeweils an den Bewertungsstichtagen ermittelt und ist dann für die zugehörige Zuteilungsperiode maßgebend. Durch die Höhe und den Zeitpunkt einer Einzahlung kann diese Bewertungszahl günstig beeinflußt werden.

Bindungsfrist

Wenn für Bausparbeiträge staatliche Vergünstigungen gewährt werden, dürfen die angesparten Bausparguthaben innerhalb einer gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke benutzt werden.

Blankodarlehen

Bauspardarlehen mit einer Darlehenssumme von bis zu maximal 10.000 Euro werden als Blankodarlehen bezeichnet,da für diese Darlehen keine dingliche Besicherung von Nöten ist.