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Ihr Spezialist in Fragen rund um die Altersvorsorge

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 hat der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesgerichtshofes entsprochen und die erforderliche Neuregelung der Rentenbesteuerung umgesetzt.

Wichtiger Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung
d. h. Aufwendungen für die Altersversorgung werden während der Erwerbsphase grundsätzlich steuerfrei gestellt, im Gegenzug werden die späteren Altersbezüge unter Berücksichtigung geltender Freibeträge voll besteuert.

Aus unserer Beratungsleistung der letzten Jahre können wir resümieren, welche Schwierigkeiten der Einzelne bei der Gestaltung der seiner Lebenssituation entsprechenden Altervorsorge hat.

War vor Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Wesentlichen der Beitragsaufwand das ausschlaggebende Kriterium, gilt es heute abzuwägen, welches Konzept ggf. unter Kombination der möglichen Durchführungswege sinnvoll ist. Zu berücksichtigen sind hierbei in erster Linie die steuerlich relevanten und staatlich geförderten Komponenten der einzelnen Durchführungswege.

Diese hat der Gesetzgeber mit Einführung des „Drei-Schichten-Modells“ grundsätzlich klassifiziert. Allerdings zeigt die Praxis, u. U. ist die Nutzung des Durchführungsweges, den der Gesetzgeber eigentlich Selbständigen/Freiberufler zugeordnet hat, auch für Arbeitnehmer durchaus interessant.

Das Ergebnis: ein "maßgeschneidertes Konzept" mit verständlichen Lösungen, das sich an den
Bedürfnissen und Wünschen unserer Mandanten orientiert.

Dazu kommt, dass in anderen Bereichen erhebliche Beitragsreduzierungen möglich sind, teilweise sogar mit viel besseren Leistungen.

Dass können Sie entweder ganz alleine machen,


oder sich einen "Makler vor Ort" aussuchen.