Bausparlexikon
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Abschlussgebühr
Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages fallen mehrere Gebühren an, eine davon ist die Abschlussgebühr. Hierbei haben Sie die Option, ob Sie die anfallende Gebühr, prozentual errechnet aus der Bausparsumme, in einem Betrag verrichten möchten oder ob Sie die Abschlussgebühr mit den Sparzahlungen verrechnen lassen möchten.
Abschlussgebühr-Anrechnung
Sollten Sie sich dazu entscheiden, nach Ende der Laufzeit die Bausparsumme nicht ganz zu benötigen um eventuell in einen neuen Bausparvertrag zu investieren, so können Sie auch die bereits errichtete Abschlussgebühr von Ihrem vorhergehenden Bausparvertrag auf den neuen Vertrag anrechnen lassen. Abschluss des neuen Vertrags muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten stattfinden. Diese Option bietet allerdings nicht jede Bausparkasse an, also bitte vorher genau informieren.
Abschlussgebühr-Rückerstattung
Der Bausparvertrag kommt im Allgemeinen nach mindestens 7 Jahren zur Auszahlung. Jetzt liegt die Entscheidung bei Ihnen, reicht Ihnen hier bis jetzt einbezahlter Sparbetrag plus Zulagen oder möchten Sie ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Entscheiden Sie sich gegen das Darlehen, so wird Ihnen Ihre Abschlussgebühr, die Sie am Anfang des Vertrages begleichen mussten wieder zurück erstattet.
Allgemeine Bedingungen
Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge sind die Rechtsgrundlage und enthalten Bestimmungen über Abschluss des Bausparvertrages, Zuteilung des Bausparvertrages, Bauspardarlehen und somit Verzinsung und Tilgung, Bausparguthaben und Änderungen des Bausparvertrages.
Annuitätendarlehen
Hierbei spricht man von einem Darlehen, bei dem die Beiträge zur Rückzahlung mit festem Zinssatz gleich bleiben, da die Darlehensschuld durch eine die so genannte Tilgung kontinuierlich reduziert wird, reduziert sich ebenfalls der Zinsaufwand, der Anteil der Tilgung hingegen erhöht sich mit der Höhe der angesparten Zinsen. Das bedeutet es findet eine Tilgung statt, bei der zuzüglich die ersparten Zinsen zur Tilgung eingesetzt werden. Ein typisches Annuitätendarlehen ist das Bauspardarlehen.
Arbeitnehmersparzulage
Arbeitnehmer können jährlich bis zu 470 € vermögenswirksam sparen, beispielsweise durch Einzahlung auf ein Bausparkonto. Der Staat gewährt auf diese vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage von 9%. Die Arbeitnehmersparzulage ist einkommensabhängig. Die Grenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 € für Ledige bzw. 35.800 € für Verheiratete. Die Arbeitnehmersparzulage wird zunächst vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der 7jährigen Bindungsfrist ausbezahlt. Vor Ende dieser Frist ist eine Auszahlung möglich, wenn die Mittel aus dem Bausparvertrag für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden.