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Versicherungslexikon

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Jagdhaftpflicht

Die Jagdhaftpflichtversicherung, deren Abschluss auf gesetzlicher Verpflichtung beruht (Jagdschein), umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus jeglicher jagdlicher Betätigung, insbesondere auch aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen. Sie wird Nichtberufsjägern, Jagdaufsehern, Jägern in Ausbildung und Berufsjägern ebenso geboten, wie Tagesjagdscheininhabern.
Beispiel:
Ein Jäger hat kein besonderes Jagdglück und verletzt statt des gejagten "Graukittels" einen Treiber: der Jagdhaftpflichtversicherer muss sich mit den Ersatzansprüchen des verletzten Treibers beschäftigen.

Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist für die Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern in der GKV von Bedeutung. Arbeitnehmer sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (vgl. Jahresarbeitsentgelt) in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren über dieser Grenze liegt und auch die zu Beginn des vierten Kalenderjahres geltende JAEG aller Voraussicht nach überschreiten wird.

Seit dem 01.01.2003 gelten zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen
allgemeine JAEG:
Für das Jahr 2009 beträgt die allgemeine JAEG 4.050,00 EUR monatlich.
besondere JAEG: Für das Jahr 2009 beträgt die besondere JAEG 3.675,00 EUR monatlich.

Die besondere JAEG gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 nicht mehr GKV-Mitglied waren und bereits PKV-vollversichert waren (so genannte "Altfälle").

Jubiläumsleistungen

Zuwendungen aus Anlass eines Dienst- oder Firmenjubiläums