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Versicherungslexikon

I

IAS

International Accounting Standards (internationale Bewertungsrichtlinien)

Invalidität

Wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit dauernd beeinträchtigt ist (Invalidität), zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Mit dieser Leistung können Sie z.B. notwendige Anschaffungen, bauliche Veränderungen oder Umschulungsmaßnahmen finanzieren.

Investmentfonds

Offener Investmentfonds

Ein Offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist eine Form der Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft (deutscher Fachbegriff: Kapitalanlagegesellschaft) sammelt das Geld der Anleger, bündelt es in einen Investmentfonds und investiert es in unterschiedlichen Anlagebereichen. Es existiert keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der Anteilscheine. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden. Anders als bei Aktien steht der Preis, zu dem das Geschäft ausgeführt wird, in der Regel jedoch erst einen oder mehrere Tage nach der Kauf- oder Verkaufsorder fest. Das Geld im Fonds wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien z. B. in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt. Investmentfonds müssen bei der Geldanlage den Grundsatz der Risikomischung beachten, das heißt es darf nicht das gesamte Fondsvermögen in nur eine Aktie oder nur eine Immobilie investiert werden. Durch die Streuung des Geldes auf verschiedene Anlagegegenstände wird das Anlagerisiko reduziert.
Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Bei Offenen Immobilienfonds gilt eine juristische Besonderheit: Hier ist die Investmentgesellschaft formal Eigentümerin des Fondsvermögens, und wird deshalb als Eigentümerin der Immobilien ins Grundbuch eingetragen.
Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste.

Geschlossener Investmentfonds
Das Gegenstück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds (engl. closed-end Fonds). Sie unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, jederzeit Anteile handeln zu können. So muss eine Investition in der Regel während des Platzierungszeitraums erfolgen, auch eine Rückgabe von Anteilen ist nicht oder nur beschränkt möglich.
In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich offene und geschlossene Fonds in Deutschland dadurch, dass es nur für offene Investmentfonds eine spezielle Regelung gibt, nämlich das Investmentgesetz (InvG). Deutsche geschlossene Fonds werden meist als Gesellschaften, z. B. GmbH & Co KG ausgestaltet und unterliegen den allgemeinen Regelungen für die jeweilige Gesellschaftsart.
Offene Fonds und die Kapitalanlagegesellschaften, die sie verwalten, unterliegen gemäß § 5 InvG der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für deutsche geschlossene Fonds existiert keine vergleichbare Aufsicht. Wenn Anteile an geschlossenen Fonds öffentlich angeboten werden sollen, prüft die BaFin zuvor allerdings, ob dafür ein Prospekt nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes erstellt wurde.

Unterscheidungsmerkmal

Eine Möglichkeit, offene Investmentfonds zu kategorisieren, ist, sie nach der empfohlenen Anlagedauer zu sortieren. Es gibt Investmentfonds mit kurzfristigem, mittelfristigem oder langfristigem Anlagehorizont.
Ein typisches Beispiel für Fonds, die vor allem für langfristig orientierte Anleger geeignet sind, sind Offene Immobilienfonds. Im Gegensatz dazu können z. B. viele Geldmarktfonds gut genutzt werden, um Geld nur kurzfristig zu "parken".
Auch unterscheiden sich offene Fonds in ihrer Kostenstruktur (siehe auch unten "Kosten"). Es gibt Fonds ohne Ausgabeaufschlag (Agio). Diese werden oft unter der Bezeichnung Tradingfonds geführt. Diese Fonds haben üblicherweise höhere jährliche Verwaltungsgebühren. Auf der anderen Seite gibt es Fonds mit Ausgabeaufschlag (bis ca. 5 - 6%), diese werden manchmal als Classicfonds (CF) oder Anteilsklasse A bezeichnet.
Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit bieten die Vermögensgegenstände und Regionen, Länder oder Kontinente, in die ein Fonds nach seinen Anlagebedingungen investieren darf. Hier lassen sich Gruppen bilden wie "europäische Aktienfonds" oder "global investierende Rentenfonds". Dachfonds sind Fonds, die ihr Vermögen größtenteils in Anteile an anderen Fonds anlegen (siehe auch unten "Arten offener Investmentfonds").
Eine weitere Unterscheidung ist die Art, wie der Fonds gemanagt wird. Bei einem aktiv gemanagten Fonds entscheiden Fondsmanager darüber, welche Wertpapiere oder anderen Vermögensgegenstände für den Fonds gekauft werden sollen. Sie versuchen dabei, im Rahmen der Anlagebedingungen möglichst gewinnversprechende Anlagen "herauszupicken". Der Wertzuwachs des Fonds hängt hier wesentlich von der Einschätzung und den Fähigkeiten des Fondsmanagements ab. Bei sogenannten passiv gemanagten Fonds wird hingegen ein bestimmter Index genau nachgebildet, oder die Anlage des Fondsvermögens erfolgt auf Basis festgelegter Formeln. Dadurch sind niedrigere Kosten möglich, weil das Fondsmangement weniger aufwendig ist. Auf der anderen Seite besteht im Gegensatz zum aktiven Management keine Möglichkeit zum "Rosinenpicken".
Man kann offene Fonds auch danach unterscheiden, ob sie eine Börsenzulassung haben ("Exchange-traded funds", kurz ETF) oder nicht. Wenn Fondsanteile an der Börse gehandelt werden dürfen, besitzen sie eine größere Fungibilität. Das heißt, man kann sie leichter kaufen und verkaufen. Außerhalb der Börse können Anteile von der Investmentgesellschaft direkt oder über Banken oder Finanzvertriebe gekauft werden (siehe auch unten "Erwerb von Fondsanteilen"). Wenn man die Anteile wieder verkaufen möchte, kommt meist nur die Rückgabe an die Investmentgesellschaft in Frage. Der Weiterverkauf von Anteilen an eine andere Person ist zwar zulässig; in der Praxis geschieht dies jedoch sehr selten.
Eine weitere Klassifikationsmöglichkeit sind die Anleger, für die ein Fonds aufgelegt wird. Spezialfonds sind laut Investmentgesetz Fonds, die ausschließlich für juristische Personen Institutionelle Anleger wie z. B. Versicherungen, Stiftungen oder Banken aufgelegt werden. "Natürliche Personen", also einzelne Menschen, dürfen keine Anteile an diesen Fonds erwerben. Hingegen sind Publikumsfonds Fonds, deren Anteile auch den Kleinanlegern zum Kauf angeboten werden können.
Schließlich kann man offene Investmentfonds auch danach unterscheiden, in welchem Land sie aufgelegt wurden. In Deutschland werden nicht nur deutsche Fonds angeboten, sondern auch eine Vielzahl von Anteilen an ausländischen Fondsprodukten, insbesondere aus Luxemburg. Dabei wird lediglich der öffentliche Vertrieb der Fondsanteile in Deutschland durch das deutsche InvG geregelt und unterliegt der Aufsicht der BaFin. Der ausländische Fonds ist dagegen nach den Regeln seines Heimatstaats ausgestaltet, und steht unter der Aufsicht der dortigen Behörden.