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Finanzlexikon

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Währungs-Optionsscheine ( Currency Warrants)

Verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) eines bestimmten Betrages einer definierten Währung bzw. zum Erhalt einer Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines Währungskurses.
Siehe: Currency Warrants.

Währungsrisiko

Anleger sind einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn sie auf eine fremde Währung lautende Wertpapiere halten und der zugrundeliegende Devisenkurs sinkt. Durch die Aufwertung der Deutschen Mark (Abwertung der Auslandswährung) verlieren die in Deutsche Mark bewerteten ausländischen Vermögenspositionen an Wert. Zum Kursrisiko ausländischer Wertpapiere kommt damit das Währungsrisiko hinzu - auch wenn die Papiere an einer deutschen Börse gehandelt werden.

Wandel-Anleihe

(Convertibles oder Convertible Bond): Von einer Aktiengesellschaft emittierte Anleihe, die dem Inhaber das Recht verbrieft, sie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem festgelegten Verhältnis in Aktien der betreffenden AG umzutauschen bzw. zu wandeln. Dazu ist in der Regel - zusätzlich zur Einreichung der Anleihe - ein festgelegter Wandlungspreis zu entrichten. Die Wandelanleihe bietet also einerseits den Vorteil der festen Verzinsung und andererseits die Möglichkeit, Aktionär der AG zu werden. Es besteht nur das Recht, nicht aber die Pflicht, die Anleihe in Aktien zu wandeln. Wegen des Vorteils der Wandelbarkeit weisen Wandelanleihen bei der Emission in der Regel eine deutlich geringere Verzinsung auf als normale Anleihen mit entsprechender Laufzeit. Der Börsenkurs von Wandelanleihen wird nicht so sehr vom allgemeinen Zinstrend als vielmehr von der Kursentwicklung der betreffenden Aktie beeinflußt. In mancher Hinsicht vereinigt die Wandelanleihe also Vor- und Nachteile eines festverzinslichen Wertpapiers und einer Aktie auf sich.

Waren-Optionsscheine (Commodity Warrants)

Äußerst selten werden Optionsscheine auf Waren (z.B. Öl, Gold, Silber) emittiert. Edelmetall-Optionsscheine verbriefen beispielsweise das Recht, Gold zu einem bestimmten Bezugspreis zu kaufen (Call-Optionsscheine) bzw. zu verkaufen (Put-Optionsscheine).

Warentermingeschäft (Commodity Futures)

Der Käufer eines Kontraktes bei Warentermingeschäften verpflichtet sich den Einschuß auf den Kauf eines Rohstoffes (Kaffee, Kakao, Rohöl etc.) zu leisten. Der Verkäufer des Kontraktes verpflichtet sich diesen zu liefern und später bei Verkauf wieder anzukaufen. Bei steigenden/sinkenden Rohstoffpreisen ergeben sich dann durch Preisdifferenzen Gewinn/Verluste, der Einschuß ist als Sicherheitsleistung zu hinterlegen, falls der Betrag nicht ausreicht (evtl. bei sinkenden Rohstoffpreisen), ist ein Nachschuß zu leisten. Beispiel: Der Käufer vermutet steigende Kaffeepreise und möchte hierauf spekulieren. Er kauft einen Kaffeekontrakt für 100.000 DM, für den er lediglich 5% (Einschuß) bezahlen muss, also 5000 DM. Der Kaffeepreis steigt nun auf 120.000 DM, was einem prozentualen Anstieg von 20% entspricht. Der Käufer erhält nun nach Verkauf des Kontraktes 20% von 100.000 DM und seinen Einschuß, also insgesamt 25.000 DM. Bei einem sinkendem Kaffeepreis um 20% würde er noch 15.000 DM Nachschuß leisten müssen, um diesen Kontrakt glattzustellen.

Warrants

Verbriefen das Recht, nicht aber die Verpflichtung, eine bestimmte Menge eines Basiswertes zu kaufen (Call-Optionsscheine) oder zu verkaufen (Put-Optionsscheine)

Wasting-Asset-Eigenschaft

Je näher eine Option ihrem Verfalltag kommt, desto rasanter spielt sich der Verlust des Zeitwertes ab.

Wechsel

Unbedingte schriftliche Anweisung in Form einer Urkunde (Wertpapier) des Ausstellers an den Bezogenen, eine bestimmte Geldsumme an einem bestimmten Tag, an einem festgelegten Ort, an sich selbst oder einen Dritten zu bezahlen. Da der Bezogene erst nach einiger Zeit, meist 3 Monate, den Wechsel einlösen muss, erhält er Kredit. Der Wechsel ist auch Zahlungsmittel, da er vor dem Verfalltag in Zahlung gegeben werden kann. Die Wechselforderung ist abstrakt, d.h. losgelöst von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft, aus dem daher keine Einwendungen hergeleitet werden können. Sie kann im Wechselprozeß schnell beigetrieben werden.

Wechselkredit

Der Wechselkredit tritt in zwei Formen auf: der Diskontkredit wird von der Bank durch Ankauf von Kundenwechseln eingeräumt, beim Akzeptkredit zieht der Betrieb einen Wechsel auf seine Bank, die ihn akzeptiert und ihn damit praktisch zum Zahlungsmittel macht, ohne selbst Mittel zur Verfügung zu stellen (Kreditanleihe), wenn sie ihn nicht selbst ankauft. Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das ein Zahlungsversprechen des Ausstellers enthält. Verpflichtet sich der Aussteller des Wechsels, die Wechselsumme selbst zu zahlen, so liegt ein eigener Wechsel (Solawechsel) vor. Gibt dagegen im Wechsel der Aussteller dem Bezogene (Wechselschuldner die Anweisung, die Wechselsumme an einem Dritten (den Remittenten) zu zahlen, so spricht man von einem gezogenen Wechsel (Tratte). Beim Solawechsel ist also der Aussteller selbst der Schuldner, beim gezogenen Wechsel ist dagegen der Bezogene der Schuldner, und der Aussteller haftet nur als Rückgriffsschuldner. Der Wechsel ist ein geborenes Orderpapier, seine Übertragung erfolgt durch Indossament.

Wertpapier

Wertpapiere im Sinne des §1 (1) DepotG sind Aktien, Kuxe, Zwischenscheine, Reichsbankanteilscheine, Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine, auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuldverschreibungen, ferner andere Wertpapiere, wenn diese vertretbar sind, mit Ausnahme von Banknoten und Papiergeld.

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN)

6stellige Zahl, die Wertpapiere identifiziert. Bei deutschen Aktien bezeichnet die letzte der 6 Ziffern die Gattungen: 0 = Stammaktien, 1 = junge Aktien, = jüngste Aktien, 3 = Vorzugsaktien oder Vorzugsaktien Lit A, 4 = Vorzugsaktien Lit B, 5 = Genußscheine, 6 = nach Wahl, 7 = konvertierte Vorzugsaktien, 8 =zweimal konvertierte Vorzugsaktien oder Bezugsrechte, 9 = konvertierte Stammaktien. Bei ausländischen Aktien können grundsätzlich die Kenn-Nummern für Bezugsrechte und junge Aktien aus den Kenn-Nummern der alten Aktien abgeleitet werden. Bezugsrechte haben eine um 30.000 und junge Aktien eine um 60.000 höhere Kenn-Nummer als die betreffenden alten Aktien.

Wertpapierpensionsgeschäfte

Kauf lombardfähiger Wertpapiere durch die Deutsche Bundesbank mit gleichzeitiger Vereinbarung des Rückkaufs zu einem bestimmten, zukünftigen Termin. Die betreffenden Wertpapiere müssen an einer Börse im amtlichen Handel oder geregelten Markt notiert werden. Man unterscheidet bei der Zuteilung von Wertpapierpensionsgeschäften zwischen dem Mengen- und dem Zinstender.

Widerstandslinie

Horizontallinie im Chart, die einen Kurswert bezeichnet, der vom Wertpapier immer wieder erreicht, nicht jedoch überschritten wird. Durchbricht der Kurs diesen Widerstandswert, so wird dies als Signal für einen nachhaltigen Kursanstieg gewertet.

Williams % Range

Der WPR-Indikator zeigt als Oszillator überkaufte bzw. überverkaufte Marktsituationen. Die Berechnung des WPR ähnelt stark der Stochastik, gibt jedoch die relative Lage des Schlußkurses innherhalb des definierten Kursbereichs an.

Window-Dressing

Vor dem Bilanzstichtag (Berichtstag) kaufen Gesellschaften manchmal die eigenen Aktien, um die Kurse hochzutreiben.

Worst-Case-Szenario

Schlechtester anzunehmender Fall. Er tritt ein, wenn Zinsen und Rohstoffpreise rapide steigen, Währungsturbulenzen auftreten, Ausländer sich von der deutschen Börse zurückziehen und das Vertrauen der Anleger in die politische Stabilität schwindet.