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Finanzlexikon

J

Joint Venture

Gemeinschaftsunternehmung. Hierbei handelt es sich um eine Form der Kooperation zwischen Unternehmen, oft verschiedener Nationalität. Für ausländische Investoren ist ein Joint Venture häufig der erste Schritt, bzw. aufgrund der Gesetzgebung des Gastlandes die einzige Möglichkeit, um auf dem dortigen Inlandsmarkt Aktivität, in Form von Direktinvestitionen, zeigen zu können. In der Regel sehen die Gesellschaftsverträge dieser Joint Ventures allerdings nur eine (Minderheits-)Kapitalbeteiligung des ausländischen Unternehmens vor.

Junk-Bonds

Wörtlich übersetzt Schrott-Anleihen. Der Begriff entstammt dem amerikanischen Börsenjargon und bezeichnet Hochzins-Anleihen.