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Finanzlexikon

K

Kapitaladäquanz

Risiko, dass ein Kreditnehmer seine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann, auch Adressatenausfallrisiko genannt.

Kassa-DAX

Seit dem 1.März 1995 hat die Deutsche Börse AG mit dem Kassa-DAX einen neuen Börsenindex eingeführt. Der Index ermittelt sich aufgrund der Kassakurse und hat den Zusatz K. Er wird sofort nach Feststellung des letzten benötigten Kassakurses veröffentlicht und enthält die Kassakurse der Aktien des DAX, DAX 100, CDAX, FWB-Index und der Branchenindizes.

Kassakurs

Siehe: Einheitskurs.

Kassamarkt

Am Kassamarkt werden die traditionellen Geldmarktprodukte (z.B. Festgeld), festverzinsliche Papiere (z.B. Pfandbriefe, Bundesanleihen) und Aktien (Stamm- bzw. Vorzugsaktien) gehandelt. Gegenteil: Terminmarkt.

Kassenobligation

Festverzinsliches Wertpapier mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren. Emittenten sind die öffentliche Hand und Kreditinstitute.

Kassouf

Eines der ersten empirischen Optionspreisgesetze wurde von Kassouf entwickelt, der für Optionsscheine mit einer mindestens vierjährigen Restlaufzeit einen Normwert durch eine relativ einfache Formel errechnete. Sie ist auch für Optionen anwendbar, ergibt aber bei Laufzeiten unter vier Jahren Ungenauigkeiten.

Kaufkraft

Die Kaufkraft ist der reziproke Wert des Veränderungsfaktors des Preisniveaus.

Kapitalerhöhung

Die Erweiterung der Kapitalbasis eines Betriebes durch Einbringung eigener oder Aufnahme fremder Mittel bezeichnen. Die Erhöhung des Eigenkapitals kann durch Zuführung neuer Mittel von außen (z.B. durch Einlagen des Unternehmers bzw. der Mitunternehmer oder durch Ausgabe neuer Aktien) oder durch Selbstfinanzierung (z.B. durch Nichtentnahme von Gewinnen bzw. Zuweisung von Gewinnen an die Rücklagen) erfolgen.

Kapitalertragsteuer (KapESt)

Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen unterliegen gem. § 43 EStG i.d.R. der Kapitalertragsteuer (Einkünfte aus Kapitalvermögen). Es handelt sich dabei um eine auf die Einkommensteuerschuld anrechenbare Steuer. Steuergegenstand sind unterschiedliche Kategorien von Kapitalerträgen, vor allem Dividenden, Gewinnanteile aus stillen Beteiligungen und Zinsen aus Bankguthaben. Der Regelsatz beträgt gem. § 43 a EStG 25%.

Kapitalwertmethode

Die Methode - auch Diskontierungs- oder Barwertmethode genannt - geht davon aus, dass die Einzahlungen und Auszahlungen, die durch ein bestimmtes Investitionsobjekt hervorgerufen werden, im Zeitablauf nach Größe, zeitlichem Anfall und Dauer unterschiedlich sein können. Die einzelnen Beträge, die in der Investitionsdauer anfallen, können nur vergleichbar gemacht werden, wenn das Zeitmoment in der Rechnung berücksichtigt wird, da Einzahlungen weniger Wert sind, wenn sie in der Zukunft liegen und Auszahlungen um so belastender wirken, je näher der Zahlungszeitpunkt liegt. Die Vergleichbarkeit wird dadurch hergestellt, dass alle zukünftigen Einzahlungen und Auszahlungen auf den Zeitpunkt unmittelbar vor Beginn der Investition abgezinst werden.

Kappa

Volatilitäts-Delta.
Siehe: Vega

Kaufoption (Call)

Variante des Termingeschäfts.
Siehe: Optionen

Kaufsignal

Begriff der technischen (Aktien-)Analyse. Bei Auftreten bestimmter Merkmale des Kursverlaufs, wie Formationen, Durchbrechen einer Trendlinie oder eines gleitenden Durchschnitts, gilt dieses dem Chartist als Hinweis zum Erwerb dieser Aktien. Gegenteil: Verkaufssignal.

Knock-in-Level

Wert, den der Basiswert bei Knock-in-Optionen oder Knock-in-Optionsscheinen mindestens erreichen muss, damit die Option bzw. der Optionsschein bei Fälligkeit nicht wertlos verfällt, wenn die Knock-in-Option oder der Knock-in-Optionsschein im Geld ist.
Siehe: Barrier Warrants.

Knock-out-Level

Wert, den der Basiswert bei Knock-out-Optionen oder Knock-out-Optionsscheinen mindestens erreichen muss, damit die Option bzw. der Optionsschein bei Fälligkeit wertlos verfällt, wenn die Knock-out-Option oder der Knock-out-Optionsschein im Geld ist.
Siehe: Barrier Warrant.

Körperschaftssteuer

Der zur Ausschüttung vorgesehene Teil des Gewinns wird besteuert, Empfänger mit diesen Einkünften unterliegen auch der Einkommenssteuer im Anrechnungsverfahren.

Kommissionsgeschäfte

Ausführung von Geschäften in Waren oder Wertpapieren im eigenen Namen, aber im Auftrag eines Dritten, des sogenannten Kommittenten.

Kombizinsanleihe

Variante einer Step-Up-Anleihe, die eine Mischung aus Zerobond und Hochzinsanleihe ist. Kombizinsanleihen zahlen wie Zerobonds während der ersten Jahre überhaupt keine Zinsen. Erst im Anschluß an die zinsfreien Jahre folgen mehrere Perioden mit relativ hohen Zinszahlungen (z.B. 24%). Anstatt dem Anleger also jährlich gleichbleibende Zinsen wie bei einem Straight Bond zu zahlen, erfolgt bei Kombizinsanleihen während der ersten Jahre überhaupt keine Zinszahlung. Der Ausgleich findet in den späteren Jahren statt. Im Gegensatz zu Kombizinsanleihen leisten Gleitzinsanleihen auch in den ersten Jahren Zinszahlungen.

Kommunaldarlehen

Festverzinsliche Schuldverschreibungen, die von Banken ausgegeben (=emittiert) werden. Aus dem Emissionserlös erhalten Kommunen Darlehen.

Konfidenzniveau

Definition der Wahrscheinlichkeit, mit der ein potentieller Verlust innerhalb des Intervalls liegt, welches durch das Value-at-Risk-Konzept angegeben wird.

Konjunkturrisiko

Die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entsteht, dass der Anleger die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigt und dadurch zum falschen Zeitpunkt eine Wertpapieranlage tätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase hält.

Konjunkturzyklen

Expansionen, die zur gleichen Zeit in vielen ökonomischen Aktivitäten stattfinden, die durch ähnliche allgemeine Rezessionen und Wiederbelebungen abgelöst werden, die in eine Expansionsphase des nächsten Zyklus einmünden. Diese Sequenz der Änderungen ist wiederkehrend aber nicht periodisch.

Konkurs

Die zwangsweise Auflösung eines Unternehmens durch das Amtsgericht. Konkursgründe sind Zahlungsunfähigkeit (§ 102 I KO) und bei Kapitalgesellschaften die Überschuldung (§ 207 KO). Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher als das Vermögen sind (§§ 92 II AktG, 63 I GmbHG). Der Antrag auf Konkurseröffnung kann vom Schuldner unter Beifügung von Inventar bzw. Bilanz sowie einem Gläubiger- und einem Schuldnerverzeichnis beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das Gericht prüft die Anträge und beschließt die Eröffnung des Konkursverfahrens, sofern das Vermögen des Gemeinschuldners mindestens so groß ist, dass die entstehenden Konkurskosten gedeckt werden. Andernfalls wird der Konkurs mangels Masse abgelehnt. Die Wirkung der Ablehnung ist, dass die Gläubiger zu Einzelvollstreckungen schreiten können. Der Konkursverwalter hat die Aufgabe, die Konkursmasse festzustellen, zu verwalten, zu verwerten und zu verteilen.

Konsolidierung

Stabilisierung der Kursentwicklung an der Börse nach stärkeren Schwankungen.

Kontokorrentkredit

Überziehungsspielraum. Der Kredit entsteht bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Die Bank räumt ihren Kunden einen Kredit bis zu einer bestimmten Höhe ein, d.h. der Betrieb kann sein Konto bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag (Kreditlinie) überziehen. So entsteht ein Kontokorrent (geregelt in §§ 355 ff. HGB), d.h. eine laufende Rechnung, die ein wechselseitiges Schuld- und Guthabenverhältnis darstellt. Der Kontokorrent dient zwar der kurzfristigen Finanzierung, das Kontokorrentverhältnis ist aber - obwohl es, wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht, jederzeit gekündigt werden kann (§ 355 Abs. 3 HGB) - de facto langfristig.

Kontrakt

Standardisierte Mengeneinheit einer bestimmten Ware, die durch zusätzliche Qualitätserfordernisse genauer spezifiziert wird, an den Warenbörsen.

Konversion (Konvertierung)

Die Umwandlung einer Anleihe (Schuldverschreibung) in eine andere mit geändertem Zinsfuss oder anderen Tilgungsbedingungen (Konversionsanleihe).

Kulisse

Börsenhändler, die Geschäfte auf eigene Rechnung machen.

Kupon-Anleihen

Klassische festverzinsliche Wertpapiere wie z.B. Bundesanleihen. Der Käufer einer Kupon-Anleihe erhält während der Laufzeit des Finanztitels eine feste Verzinsung (die Nominalverzinsung oder den Kupon) und am Ende der Laufzeit den Nominalbetrag der Anleihe ausgezahlt.

Kuponswap

Variante des Zinsswaps. Bei einem Kuponswap werden feste gegen variable Zinsen getauscht. Die Bezeichnung Kuponswap soll andeuten, dass der Festsatz in diesen Zinsswaps der Rendite bzw. dem Kupon von Paripapieren entspricht. Kupon ist eine alternative Bezeichnung für den Festsatz, den Kassazinsinstrumente zahlen. Oftmals wird die einfachste Variante des Kuponswaps auch als Plain Vanilla Swap oder Generic Swap bezeichnet. Kuponswaps werden bei weitem häufiger abgeschlossen als Basisswaps. Auf den Plain Vanilla Swap lassen sich auch die komplexesten Swapformen zurückführen.

Kursbildung an der Börse

An der Börse werden die Kurse von amtlichen und freien Maklern festgestellt. Diese haben vorrangig die Aufgabe, solche Kurse festzustellen, zu denen jeweils die höchsten Umsätze möglich sind. Die Kursbildung an der Börse ist auf die offiziellen Börsenzeiten beschränkt, wodurch - gerade im Devisenhandel - diese Kursbildung nur die in diesem Augenblick herrschende Marktlage wiedergeben kann.

Kursblatt

Jede deutsche Wertpapierbörse gibt an jedem Börsentag ein Kursblatt heraus. Es enthält die amtlich festgestellten Kurse aller dort notierten Wertpapiere.

Kurs-Cashflow-Verhältnis (KCV)

Der Kurs einer Aktie geteilt durch den Cashflow je Aktie. Je kleiner das KCV, desto preiswerter ist die Aktie im Verhältnis zum Cashflow.

Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)

Wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Ertragssituation eines Unternehmens. Zur Berechnung wird der aktuelle Börsenkurs durch das Ergebnis je Aktie geteilt. Man erfährt so quasi, mit dem Wievielfachen des Jahresgewinns eine Aktie bewertet ist. Je kleiner das KGV, umso besser ist ein Unternehmen zu beurteilen.

Kurshinweise

Erfolgen bei börsennotierten Werten dann, wenn kein Kurs festgestellt werden konnte, oder aus anderen Gründen.

Kurskorrektur

Tendenzbezeichnung, wenn Börsenkurse, die offenkundig zu hoch oder zu niedrig scheinen, durch den Börsenhandel korrigiert werden.

Kurspflege

Interventionen am Kapitalmarkt bzw. der Börse zur Regelung und Stützung der Wertpapierkurse, vor allem zur Verhinderung allzu heftiger Zufallsschwankungen. Sie werden i.d.R. von den Konsortialbanken vorgenommen.

Kurssicherung (Hedging)

Begrenzung von Kursrisiken durch kompensatorische Gegengeschäfte, insbesondere Termingeschäfte.

Kux

Anteil an einer bergrechtlichen Gewerkschaft. Auch die den Anteil verbriefenden Urkunden werden als Kuxe bezeichnet.