Versicherungslexikon
T
Tagegeld (Unfallversicherung)
Das Tagegeld zahlen für jeden Tag, an dem die versicherte Person wegen eines Unfalles in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist - maximal für ein Jahr. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung leistet Ersatz bei Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. durch
- Entwendung/Diebstahl,
- Brand oder Explosion,
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
- Zusammenstoß mit Tieren jeder Art,
- Glasbruch und
- Kurzschluss an der Verkabelung.
Die Teilkaskoversicherung wird mit verschiedenen Selbstbehalten angeboten. Ein Schadenfreiheitsrabatt wird nicht gewährt
Teilrente/ Vollrente
Die Altersrenten können seit 1992 als Vollrente oder als Teilrente gewählt werden. Die Teilrente kann in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder von zwei Dritteln der jeweils erreichten Vollrente beansprucht werden. Für die Teilrenten sind besondere Hinzuverdienst grenzen zu beachten.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden bei überschreiten bestimmter Hinzuverdienst grenzen ebenfalls als Teilrente geleistet.
Tranchen
Bei Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag muss das gesamte Kapital zeitnah zum Versicherungsbeginn zu den jeweiligen Kapitalmarktkonditionen angelegt werden. Die Neuzugänge eines Quartals bilden eine Tranche. Die Kapitalmarktbedingungen bei Versicherungsbeginn bestimmen somit die Überschussbeteiligung einer Tranche.