Versicherungslexikon
P
Pensionsfonds
Beim Pensionsfonds handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die für alle interessierten Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung durchführt. Versorgungsberechtigt sind die Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebene. Der Pensionsfonds unterliegt der Versicherungsaufsicht, da es sich um einen versicherungsnahen Durchführungsweg handelt. Im Vergleich zu anderen Durchführungswegen kann ein hoher Anteil in Aktien angelegt werden. Dadurch erhöhen sich die Chancen auf höhere Leistungen. Im gleichen Maße nehmen auch die Risiken zu. Die Versorgungsleistungen müssen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen erbracht werden.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder einer Aktiengesellschaft und kann von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Die Versorgungsleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, werden nur an die leistungsberechtigten Mitarbeiter dieser Unternehmen bzw. deren Angehörige gewährt. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen geschieht durch Zahlung von Beiträgen an die Pensionskasse. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung oder von beiden (Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung) finanziert.
Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit
Rechtlich selbstständiger Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
Pensionszusage; Zusage; Direktzusage
Die Pensionszusage (unmittelbare Versorgungszusage) ist das rechtsverbindliche Versprechen eines Unternehmens, seinen Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen für das Alter, für den Fall des Todes oder der Invalidität aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu gewähren. Es ist somit auch der Träger der betrieblichen Altersversorgung. Für die Pensionszusage werden in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet. Die zurückgestellten Mittel dürfen frei im Unternehmen angelegt werden. Die mit der Erteilung der Pensionszusage verbundenen finanziellen Risiken des vorzeitigen Versorgungsfalles bei Invalidität oder Tod des Arbeitnehmers sowie die bei Erreichen der Altersgrenze zweckmäßige Absicherung für Zahlungen bis ins hohe Lebensalter können durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgedeckt werden. Neben einer Finanzierung aus betrieblichen Mitteln ist auch eine vom Arbeitnehmer im Wege einer Entgeltumwandlung finanzierte Pensionszusage (Deferred Compensation) möglich.
Pflegestufe I
Erheblich Pflegebedürftige
Als erheblich pflegebedürftig gelten Personen, die mindestens einmal täglich Hilfe bei wenigstens zwei Verrichtungen (z.B. beim Waschen und Essen) benötigen und überdies mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe benötigen.
Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftige
Schwerpflegebedürftig sind Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten betreut werden müssen (z. B. Aufstehen, Ernährung, Zu-Bett-Gehen) und beim Führen des Haushalts mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind.
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftige
Schwerstpflegebedürftige brauchen rund um die Uhr Hilfe bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder für ihre Mobilität und sind ebenfalls mehrfach in der Woche auf regelmäßige hauswirtschaftliche Hilfe angewiesen.
Pflegetagegeld
Mit dem Pflegetagegeld PT können Sie die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit mildern und Ihre Angehörigen entlasten.
des vereinbarten Tagessatzes, unabhängig davon, ob die oder der Pflegebedürftige zu Hause (auch mit Unterstützung einer häuslichen Pflegehilfe) oder stationär gepflegt wird. Der Versicherte hat auch dann Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn er in jungen Jahren, ab dem 5. Lebensjahr als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit auf ständige pflegerische Hilfe angewiesen ist.
Die Beiträge zur Versicherung richten sich auch nach dem Eintrittsalter. Je eher die Pflegeversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge.
Pflichtbeitrag
Pflichtbeiträge sind Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, die aufgrund einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder einer Versicherungspflicht auf Antrag entrichtet werden müssen.
PKV-Leistungsprofil
- Kostenersatz für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung (Tarife A)
- Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung (Tarife S)
- Kostenersatz für zahnärztliche Behandlung (Tarife Z)
- Kompakttarife (Tarife PA, AS, BSN, BSS)
- Absicherung des Verdienstausfalls bei Krankheit (Tarife TA)
- Absicherung der zusätzlichen Kosten durch einen Krankenhausaufenthalt (Tarif 10)
- Absicherung von Pflegekosten (Tarife PT und PT 3)
Policenwert
Der Policenwert ist der Wert, der sich ergibt, wenn man die Anzahl der Fondsanteile mit ihrem aktuellen Wert multipliziert.
Portabilität
Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Übertragung von Versorgungsanwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber (so genannte Portabilität) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 neu geregelt.
Dem Arbeitnehmer wird das Recht eingeräumt, eine solche Übertragung auf den neuen Arbeitgeber innerhalb eines Jahres nach Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zu verlangen, wenn der Übertragungswert nicht die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2007: 63.000 EUR) übersteigt.
Der Rechtsanspruch auf Portabilität kann vom neuen Arbeitgeber nur in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfondserfüllt werden.
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
Das leistungsstärkste Rechtsschutzpaket für alle Nichtselbständigen mit oder ohne Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken abschließbar.
Wer / was ist versichert: Versicherungsnehmer
Ehegatte oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft
minderjährige Kinder
Versicherungsschutz besteht für diese Personen
- im privaten Bereich
- im beruflichen Bereich (bei Arbeitnehmern)
- mit den auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug vorübergehend gemieteten Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
- als Fahrer/Insasse fremder Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger
-volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten
- im privaten Bereich
- im beruflichen Bereich als Nichtselbständige
- als berechtigte Fahrer und Insassen der zum vorgenannten Personenkreis versicherten Kraftfahrzeuge/Anhänger
- alle berechtigten Fahrer sowie alle berechtigten Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge/Anhänger
Besonderer Hinweis:
Soweit volljährige Kinder als Halter eines eigenen Kraftfahrzeuges oder als Fahrer fremder Fahrzeuge betroffen sind, besteht kein Versicherungsschutz. Insoweit ist für diese ein eigenständiger Verkehrs-Rechtsschutz erforderlich. Versicherungsnehmer und Ehegatten/in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer wohnender Lebensgefährte dürfen nicht selbständig tätig sein. Als selbständig gilt eine Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 EUR bezogen auf das letzte Kalenderjahr.
- Versicherte Leistungsarten: Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien und Erbrecht
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (soweit versichert)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Opfer-Rechtsschutz (im Privat-Bereich)
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige mit Spezial-Straf-Rechtsschutz
Die Komplettlösung für die gewerblich und freiberuflich Tätigen mit besonderen Leistungsvorteilen in den Bereichen Firma - Privat - Fuhrpark - Immobilie - Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Wer / was ist versichert:
1. Firma
einschließlich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes versichert sind der Versicherungsnehmer / das Unternehmen und alle vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen (auch Familienangehörige) des Unternehmens
Versicherungsschutz besteht in der Tätigkeit für das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen- Im Spezial-Straf-Rechtsschutz (wenn versichert) besteht Rechtsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts (einschließlich der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes), Ordnungswidrigkeitenrechts und Disziplinat- oder Standesrechts und zwar auch dann wenn ein ausschließlich vorsätzlich begehbares Vorgehen (z. B. Steuerhinterziehung oder Urkundenfälschung) vorgeworfen wird (erfolgt allerdings eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes, muss der Rechtsschutz entfallen).
Übernommen werden z. B. auch über die gesetzlichen Gebührensätze hinausgehende Honorarvereinbarungen für Rechtsanwälte, Kosten für eine Firmenstellungnahme und für einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand.
2. Privat-Bereich
versichert sind
- der Versicherungsnehmer / namentlich benannter Inhaber oder Geschäftsführer
- Ehegatte oder der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer wohnende Lebenspartner
- m...>>>
Privat-Rechtsschutz für Selbständige
Für Selbständige und Freiberufler, die ihr privates Rechtsrisiko absichern wollen (ohne Kfz-Bereich) mit oder ohne Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter Ehegatte oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft minderjährige Kinder volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten Versicherungsschutz besteht für diese Personen im privaten wie auch - bei Arbeitnehmern - im beruflichen Bereich. Wichtig:
Als selbständige Tätigkeit gilt eine solche mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000,- EUR bezogen auf das letzte Kalenderjahr.
Besondere Hinweise:
Der gesamte Verkehrsbereich ist nicht versichert. Absicherungsmöglichkeiten: Zusätzlicher Abschluss des Verkehrs-Rechtsschutzes für jedes Motor-Landfahrzeug oder Beantragung des Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzes für Selbständige.
Versicherte Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Opfer-Rechtsschutz (im Privat-Bereich)
- Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
Für alle Lohn- und Gehaltsempfänger, die kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen und auch keine fremden Fahrzeuge lenken - mit oder ohne Rechtschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (29 RSB) abschließbar.
Wer / was ist versichert: Versicherungsnehmer
Ehegatte oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, minderjährige Kinder, volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten Versicherungsschutz besteht für diese Personen im privaten wie auch im beruflichen Bereich.
Besondere Hinweise:
Versicherungsnehmer und Ehegatte/Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft dürfen nicht selbständig/freiberuflich tätig sein. Als selbständig gilt eine Tätigkeit nicht, wenn ein Gesamtumsatz von weniger als 10.000,- EUR - bezogen auf das letzte Kalenderjahr - erzielt wird.
Wichtig:
Der gesamte Verkehrsbereich ist nicht versichert! Falls dieser mitversichert sein soll, empfiehlt sich der Abschluss des Paketes: Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige. Versicherte Leistungsarten: Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-RechtsschutzOrdnungswidrigkeiten-RechtsschutzDisziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien und Erbrecht
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (soweit versichert)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Opfer-Rechtschutz (im Privat-Bereich)
- Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten
Produkthaftung
Produkthaftung ist die Haftung des Herstellers für Schäden, insbesondere an Leben, Gesundheit oder Eigentum des Verbrauchers durch die Fehlerhaftigkeit von Waren. Fehler sind vor allem Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler.
Beispiel:
Eine kleine Brauerei hat eine neue Flaschenabfüll-Anlage erworben. Durch einen technischen Fehler wird jede zweite Flasche bei der Befüllung beschädigt: die Herstellerfirma der Abfüllanlage muss nicht nur die Anlage austauschen, sondern auch alle weiteren Kosten tragen, die der Brauerei durch die schadhafte Anlage entstanden sind. Dazu gehören auch die Kosten für die beschädigten Flaschen und des unbrauchbar gewordenen Gerstensaftes sowie für den Produktionsausfall.