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Bausparlexikon

G

Gemeinschaftsvertrag

Unter einem Gemeinschaftsvertrag versteht man den Bausparvertrag, bei denen beide Eheleute gemeinsam in einem Vertrag einzahlen.

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer wird auf inländische Grundstücke erhoben, sowie auf Wohnungseigentum, Baurechten aufgrund eines Erbes oder auf Gebäuden von fremden Grundstücken, gleich ob es sich um einen Kauf, eine Schenkung, ein Erbe oder einen Tausch handelt. Der derzeitige Steuersatz liegt bei 3,5 Prozent des Kaufpreises plus sonstiger Leistungen, wie Entgelte die beim Erwerb von Grundstücken anfallen.

Guthabenzins

Hierbei handelt es sich um den Zinssatz, der beim Bausparguthaben von Ihnen zu zahlen ist. Der Guthabenszins liegt zur Zeit zwischen 0,5 Prozent und 2 Prozent, in Rendite-Tarifen sogar bis zu 4 Prozent. Gutgeschrieben werden die Zinserträge am Ende des Jahres. Der Guthabenszinssatz ist Grundlage zur Feststellung der Bewertungszahl.