Bausparlexikon
V
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Bei den Vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um tarifliche Leistungen, die der Arbeitgeber freiwillig zahlt, und direkt auf den Bausparvertrag einzahlt. Der Beitrag wird zum Teil vom Arbeitgeber und zum Teil vom Arbeitnehmer aufgebracht. Es gibt mehrere Möglichkeiten die Vermögenswirksamen Leistungen anzulegen, aber die weit verbreitende Form der Anlage ist der Bausparvertrag, bei dem jährlich eine Sparleistung von 470 Euro staatlich gefördert werden.
Verwendungszweck
Das Bauspardarlehen darf gemäß Paragraph 1 des Bausparkassengesetzes nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen genutzt werden, das bedeutet, die Immobilie muss zu eigenen Zwecken genutzt werden.
Vorausdarlehen
Ein Vorausdarlehen ist tilgungsfrei. Ein Vorausdarlehen wird durch den Bausparvertrag mit der Zuteilung nach Ablauf der Zinsfestschreibung abgelöst und muss über das Grundbuch abgesichert werden.