Bausparlexikon
M
Mindestbewertungszahl
Die Mindestbewertungszahlen dienen dazu, dass bestimmte Wartezeiten bis zur Zuteilung einer Bausparsumme nicht überschritten werden. Grundlage hierfür ist der gewählte Bauspartarif. Damit sichern sich die Bausparkassen ab und gewähren somit ein ausgeglichenes Leistungsverhältnis zwischen Sparer und Bausparkasse. Die Auszahlungssicherheit ist hiermit gewährleistet.
Mindestsparguthaben
Dieser Mindestsparbetrag muss eingehalten werden um ein Anrecht auf Zuteilung einer Bausparsumme zu erhalten. In der Regel sind das zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme. Grundlage sind hier die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der für Sie zuständigen Bausparkasse.
Mindestsparzeit
Dieser Mindestsparzeitraum muss eingehalten werden um ein Anrecht auf Zuteilung einer Bausparsumme zu erhalten. Das ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Zuteilungstermin. Wir sprechen hier von einer Spanne zwischen 12 und 60 Monaten. Grundlage sind hier die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Bausparkasse.