Haftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig"

das Leben,
den Körper,
die Gesundheit,
die Freiheit,
das Eigentum,
oder ein sonstiges Recht,


eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. (soweit der Originalauszug aus dem BGB § 823).

Das Gesetz verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. Nur eine Haftpflichtversicherung sichert gegen dieses Risiko ab.

Die allgemeine Privat-Haftpflichtversicherung ist somit eine der wichtigsten Haftpflichtversicherungen. Sie deckt Schadensfälle des täglichen Lebens ab. Für spezielle Haftungsrisiken muss man aber zusätzliche Versicherungen abschließen.


Privat-haftpflichtversicherung

Tierhaftpflichtversicherung

Die Grundlage für eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist mit der normalen Haftpflichtversicherung identisch.

Mit dem Unterschied, dass die "Schadensverursacher" hierbei tierischer Herkunft sind.

Ein Beispiel: es gibt Hunde, die ein gespaltenes Verhältnis zu Postboten haben. Hier "verfängt" sich der geliebte Vierbeiner
oftmals in dessen Dienstkleidung und zwar so heftig, dass der Postbote eine Zeit lang dienstunfähig ist.

Und das kann ganz schön teuer werden...

Die Tierhalter-Haftpflicht ist grundsätzlich keine Pflichtversicherung per Gesetz; obwohl mancherorts vorgeschrieben.

Sie ist sinnvoll und hier und daher von unschätzbarem Wert.


Tierhaftpflicht

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