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Versicherungslexikon

Z

Zertifizierung

Die Zertifizierung ist die Feststellung, dass die Bedingungen eines Vertrages über Leistungen zur Altersversorgung (Altersvorsorgevertrag) den Anforderungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) entsprechen.

Zinsabschlag

Der Zinsabschlag ist eine Form der Kapitalertragsteuer (weitere Erläuterungen siehe dort).

Zivilverfahren

Die Instanzen in Zivilverfahren sind:
- AmtsgerichtLandgericht
- Oberlandesgericht
- Bundesgerichtshof

Zu Zivilverfahren gehören z. B.:
- Schadenersatzstreitigkeiten
- Familiensachen (z. B. Ehescheidungen)
- Mietstreitigkeiten
- Vormundschafts- und Nachlassangelegenheiten

Zusage; Pensionszusage; Direktzusage

Die Pensionszusage (unmittelbare Versorgungszusage) ist das rechtsverbindliche Versprechen eines Unternehmens, seinen Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen für das Alter, für den Fall des Todes oder der Invalidität aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu gewähren. Es ist somit auch der Träger der betrieblichen Altersversorgung. Für die Pensionszusage werden in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet. Die zurückgestellten Mittel dürfen frei im Unternehmen angelegt werden. Die mit der Erteilung der Pensionszusage verbundenen finanziellen Risiken des vorzeitigen Versorgungsfalles bei Invalidität oder Tod des Arbeitnehmers sowie die bei Erreichen der Altersgrenze zweckmäßige Absicherung für Zahlungen bis ins hohe Lebensalter können durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgedeckt werden. Neben einer Finanzierung aus betrieblichen Mitteln ist auch eine vom Arbeitnehmer im Wege einer Entgeltumwandlung finanzierte Pensionszusage (Deferred Compensation) möglich.

Zuschlagfreie Leistungen (Unfallversicherung)

Ohne zusätzlichen Beitrag sind die folgenden Leistungen mit eingeschlossen:
- Kurbeihilfe: Zuschuss bei einer unfallbedingten medizinisch notwendigen Kur.
- Unfall-Service: Ersatz von Kosten bei unfallbedingten Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen.
- Genesungsgeld: Wird in der gleichen Höhe wie das versicherte Krankenhaustagegeld gezahlt - längstens für 100 Tage.
- Kosmetische Operationskosten: Bei versichertem Krankenhaustagegeld ist ein Zuschuss für unfallbedingte kosmetische Eingriffe mitversichert.
- Vorsorgeversicherung: Hinzukommende Kinder des Versicherungsnehmers sind maximal 12 Monate lang mitversichert.