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Versicherungslexikon

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Überschuss

Die Beiträge einer Kapitallebens-, Risiko-, oder Rentenversicherung sind unter vorsichtigen Annahmen über die künftige Entwicklung von Kapitalerträgen, Lebenserwartung sowie Häufigkeit von Versicherungsleistungen und Kosten berechnet. Damit ist sichergestellt, dass die vertraglich garantierten Leistungen jederzeit gezahlt werden können. Tatsächlich erzielt der Versicherer Überschüsse, durch rentable Kapitalanlagen, bei einem günstigeren Risikoverlauf als angenommen und durch eine rationelle und sparsame Verwaltung. Aus diesen Überschüssen erhalten die Versicherungsnehmer die Überschussbeteiligung.

Überschussanteilsätze

Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht.

Überschussbeteiligung

Die Beiträge einer Kapitallebens-, Risiko-, oder Rentenversicherung sind unter vorsichtigen Annahmen über die künftige Entwicklung von Kapitalerträgen, Lebenserwartung sowie Häufigkeit von Versicherungsleistungen und Kosten berechnet. Damit ist sichergestellt, dass die vertraglich garantierten Leistungen jederzeit gezahlt werden können. Tatsächlich erzielt der Versicherer Überschüsse, durch rentable Kapitalanlagen, bei einem günstigeren Risikoverlauf als angenommen und durch eine rationelle und sparsame Verwaltung. Aus diesen Überschüssen erhalten die Versicherungsnehmer die Überschussbeteiligung.

Überschusssysteme

Im Vertrag wird vereinbart, wie die Überschussbeteiligung verwendet wird:
Bonus:
Bei Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr und Garantiezeit werden die Überschüsse zur Bildung einer beitragsfreien Leistung auf den Todes- und Erlebensfall(Bonus mit Todesfall-Leistung) verwendet, oder alternativ zur Bildung einer beitragsfreien Erlebensfallsumme (Erlebensfallbonus),
Fondsgebundene Überschussverwendung:
Die jährlichen Überschussanteile werden in Fondsanteile umgewandelt.
Beitragsverrechnung:
Bei Risikoversicherungen mit laufender Beitragszahlung können die fälligen Überschussanteile mit den Beiträgen verrechnet werden.

Überspannungsschäden

Schäden, die Infolge der Wirkung eines Blitzeinschlages an elektrischen Einrichtungen durch Überspannung (Induktion) entstehen.
Versicherte Sachen
- Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden
- Antennenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück nur ersetzt, sofern sie mitversichert sind.

Umlageverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach dem Umlageverfahren. Dabei werden die an die Rentner ausgezahlten Leistungen unmittelbar aus den Beiträgen der noch berufstätigen Beitragszahler finanziert. Man nennt dies auch
GENERATIONENVERTRAG

Umtauschrecht

Im Rahmen des Umtauschrechts kann der Versicherungsnehmer eine Risikolebensversicherung jederzeit innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre auf schriftlichen Antrag ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapital bildende Lebensversicherung oder in eine Rentenversicherung mit flexibler Todesfall-Leistung umtauschen.

Umwelthaftung

Unter Umwelthaftung versteht man die Haftung für eine schädliche Beeinträchtigung von Boden, Wasser oder Luft und die Verpflichtung zur Beseitigung des daraus entstandenen Schadens unter Übernahme der dafür erforderlichen Kosten.
Beispiel: Aus einem undichten Tank sickert Öl in das Erdreich. Es entstehen Kosten für die Aushebung des Erdreiches und die Reinigung des Grundwassers.

Unfall-Hinterbliebenenrente

Die Unfall-Hinterbliebenenrente zahlen wir, wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalles innerhalb eines Jahres verstirbt. Mit dieser Rente können Sie Ihre Hinterbliebenen lebenslang finanziell absichern.

Unfall-Rente

Diese monatliche Rente zahlen wir lebenslang ab einem unfallbedingten dauerhaften Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent. Mit dieser Leistung können Sie Einkommenseinbußen auffangen und laufende Ausgaben finanzieren, wie z.B. für Haushaltshilfen und Pflegepersonal.

Unfall-Service

Der Unfall-Service ist eine, bei uns zuschlagsfrei gebotene Leistungsart, die in Anspruch genommen werden kann, wenn sich die versicherte Person nach einem Unfall in einer Notsituation befindet, aus der sie gerettet oder geborgen werden muss. Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
Es werden die entstanden Kosten ersetzt für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden,
den ärztlich angeordneten Transport des Verletzten zum Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, Mehraufwendungen bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit diese auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren,
die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz beim Todesfall im Inland bis zum Betrag von x EUR je Unfall.

Unterhaltsersatzmodell

Die nachfolgende neue Regelung gilt nur für Ehepaare, die die Ehe ab dem 01.01.2002 geschlossen haben bzw. in Zukunft schließen werden, und für bereits verheiratete Paare, bei denen beide Partner bei In-Kraft-Treten der Reform jünger als 40 Jahre alt sind. Wird im Todesfall das Rentensplitting nicht beantragt, erhält der Hinterbliebene eine abgeleitete Rente (Unterhaltsersatzmodell).
Das Modell basiert - wie das alte Recht - auf einer abgeleiteten Hinterbliebenenrente. Es wird zwischen einer großen und kleinen Witwen-/ Witwerrente unterschieden. Voraussetzung für die große Witwen-/ Witwerrente ist, dass der überlebende Ehegatte entweder ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzieht oder er das 45. Lebensjahr vollendet hat oder selbst vermindert erwerbsfähig ist. Ein Anspruch auf die große Witwen-/ Witwerrente unabhängig vom Alter des Kindes besteht, wenn das Kind behindert ist und zu Hause versorgt wird. Andernfalls wird nur eine kleine Witwen-/ Witwerrente für maximal zwei Jahre gewährt.
Die große Witwen-/ Witwerrente wird von derzeit 60 Prozent auf 55 Prozent der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen abgesenkt. Hat der überlebende Ehegatte Kinder erzogen, erhält er eine Hinterbliebenenrente mit Kinderkomponente. Die Kinderkomponente entspricht für das erste Kind zwei Entgeltpunkte; und für jedes weitere Kind einen Entgeltpunkt. Die Bewertung des Entgeltpunktes erfolgt nach dem aktuellen Rentenwert.

Unterschiedsbetrag

Werden Leistungen aus einer Rentenversicherung der 3. Schicht (Schichten der Altersvorsorge) lebenslang aber nicht als gleichbleibende oder steigende wiederkehrende Bezüge (schwankende Bezüge) erbracht, ist eine Besteuerung des Ertragsanteils ausgeschlossen. Für diese Fälle wird eine Besteuerung des Unterschiedsbetrages vorgenommen. Der Unterschiedsbetrag ermittelt sich aus der ausgezahlten Leistung abzüglich des darin enthaltenen (anteiligen) Beitrags. Der Unterschiedsbetrag unterliegt nur zur Hälfte der Besteuerung, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betragen und der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie verfügt über eigenes Vermögen und wird von einem oder mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen. Den Zugehörigen der Trägerunternehmen gewährt die Unterstützungskasse je nach Leistungsplan einmalige und/oder laufende Leistungen formell ohne Rechtsanspruch. Bleiben die Leistungen der Unterstützungskasse aus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die zugesagte Versorgung sicherzustellen. Dieses Risiko wird - im Falle der rückgedeckten Unterstützungskasse (VGU) - durch den Abschluss einer deckungsgleichen Rückdeckungsversicherung bei einer Lebensversicherung minimiert.

Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger ist als der Versicherungswert der versicherten Sachen. In diesem Fall wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Beispiel:
Nach einem großen Leitungswasserschaden waren für die Wiederherstellung Reparaturkosten in Höhe von 5.000 EUR entstanden: da die Versicherungssumme nur 70 % des tatsächlichen Versicherungswertes entsprach, konnten nur 3.500 EUR der entstandenen Kosten ersetzt werden.

Unterversicherungsverzicht (Hausrat)

Auf dem Markt werden aktuell zwei Versicherungsmodelle angeboten: das herkömmliche Versicherungssummenmodell und das Wohnflächenmodell.
Beim Versicherungssummenmodell verzichtet der Hausratversicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn eine Mindestversicherungssumme von durchschnittlich je Versicherer 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche versichert wird.

Unterversicherungsverzicht (Wohngebäude)

Auf dem Markt werden aktuell zwei Versicherungsmodelle angeboten: das herkömmliche Versicherungssummenmodell und das Wohnflächenmodell.
Beim Versicherungssummenmodell verzichtet der Wohngebäudeversicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme durch Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung des Baupreises oder Beschreibung des Wohngebäudes ermittelt wurde.

Unverfallbarkeit

Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bleiben den Arbeitnehmern auch nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten, wenn gewisse Fristen erfüllt sind.

US-GAAP

US-GAPP - Generally Accepted Accounting Principles (US-amerikanische Bewertungsrichtlinien)/Financial Accounting Standard.