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Bausparlexikon

Z

Zielbewertungszahl

Hierbei handelt es sich um die geringste Bewertungszahl, die zuletzt vor dem Zuteilungstermin zugeteilt wird, auch Mindestbewertungszahl genannt.

Zinsabschlagsteuer

Für die Guthabenszinsen, Zinsbonus, Sparbonus oder Superzins wird eine Steuer fällig, die Zinsabschlagssteuer. Auf die Zinsabschlagssteuer wird ein so genannter Solidaritätszuschlag erhoben. Es ist wichtig und dringend erforderlich, dass Sie als Bausparer ihrer Bausparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen., sollten Sie Ihren Sparer Freibetrag noch nicht voll ausgeschöpft haben. In dem Jahr und dem danach, nach dem Sie die Wohnungsbauprämie beantragt haben sind Sie von der Zinsabschlagssteuer befreit. Die Zinsen allerdings sind einkommenssteuerpflichtig.

Zusammenlegung

Eine Zusammenlegung von Bausparverträgen bei gleichen Vertragsinhabern, also der gleichen Bausparkasse und innerhalb der gleichen Tarifen generell möglich. Die beiden ausstehenden Bausparsummen werden addiert. Bis zum Zuteilungstermin werden die Verträge getrennt geführt aber als ein Vertrag bewertet.

Zuteilung

Unter einer Zuteilung eines Bausparvertrages versteht man die Auszahlung der Bausparsumme. Die Bausparkasse stellt somit dem Bausparer sein Bausparguthaben und das Bauspardarlehen zur Verfügung. Es liegt in der Entscheidung des Bausparers ob er nur sein Bausparguthaben ausgezahlt bekommen möchte oder ob er ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte.