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Bausparlexikon

K

Kreditzusage

Hier spricht man von der positiven Prüfung der Kreditwürdigkeit. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer ist kreditwürdig und weist somit eine Sicherheit in Form einer Immobilie oder sonstiger Vermögenswerte auf.

Kündigung

Ein Bausparvertrag kann jederzeit schriftlich gekündigt werden, allerdings beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Ein Anrecht auf Ihr eingezahltes Guthaben haben Sie nach einer Frist von 6 Monaten nach der Kündigung. Ein Darlehensanspruch erlischt automatisch mit der Kündigung. Außerdem machen Sie auch weitgehend Verluste bei den Prämien, sowie bei den steuerlichen Vorteilen.

Kinderzulage (ab 01.01.2006 vom Staat gestrichen)

Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um eine staatliche Förderung für den Erwerb von einer Immobilie für die eigene Nutzung. Die Eigenheimzulage ist ein Förderungsgrundbetrag vom Staat und der Kinderzulage.. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird erhalten Sie pro Jahr 800 Euro. Die Kinderzulage kann auch rückwirkend beantragt werden.