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Bausparlexikon

H

Höchstbetragsgemeinschaft

Die Höchstbetragsgemeinschaft wurde aufgehoben und durch die Regelung ersetzt, dass Minderjährige ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen eigenen Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben.

Höchstbetragshypothek

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der Absicherung des Darlehens bzw. der Hypothek. Das Grundstück, dass von der Hypothek belastet wird, haftet nur mit der Summe, die im Grundbuch eingetragen wird, in diesen Betrag werden die Zinsen automatisch mit eingerechnet. Bei der Rückzahlung des Darlehens erfolgt eine Eigentümergrundschuld, die aber bei einer neu aufkommenden Forderung direkt in eine Hypothek übergeht.

Hypothek

Eine Hypothek wird auch bezeichnet als Grundpfandrecht und ist die Belastung auf ein spezielles Grundstück. Hier muss an den Hypothekengläubiger, das ist der Begünstigte der Hypothek, eine vereinbarte Summe gezahlt werden. Heute wird aber im Normalfall nur noch die Grundschuld als Sicherungsmittel genutzt, selten geschieht die Absicherung über eine Hypothek.

Hypothekendarlehen

Das Hypothekendarlehen ein ein durch das Grundpfandrecht abgesichertes Darlehen. Der vereinbarte Zinssatz bleibt während der gesamten Darlehenslaufzeit gleich.