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Bausparlexikon

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Festzinsdarlehen

Hierbei handelt es sich um ein Darlehen bei dem ein Zinssatz für eine bestimmte Frist vereinbart wird und festgeschrieben ist, also sich nicht verändert, gleich wie der Kapitalmarkt sich entwickelt. Nach dieser Frist ist eine Anschlußfinanzierung notwendig. Ein Beispiel ist das übliche Bauspardarlehen.

Freistellungsauftrag

Hierbei wird ein Kreditinstitut von Ihnen beauftragt, den Sparfreibetrag plus die Pauschale der Werbungskosten beim Abzug der Steuern zu berücksichtigen. Für die Einkünfte aus Zinsen erfolgt bis zu einer Freibetragsgrenze von 1.421 Euro für Alleinstehende und 2.842 Euro für Eheleute kein Zinsabschlag.
Aktuell: Ab dem 01.01.2007 beträgt der Sparerfreibetrag (zuzüglich Werbungskostenpauschale von 51 Euro bzw. 102 Euro) nur noch 801 Euro für Alleinstehende und für Verheiratete 1602 Euro.