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Bausparlexikon

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Wohnungsbauprämie

Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Förderung mit dem Ziel, dass Sie sich den Traum der eigenen vier Wände erfüllen und somit das Immobilienwesen fördern. Sie haben ein Anrecht auf die Wohnungsbauprämie wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro für Singles bzw. 51.200 Euro für Verheiratete nicht überschreiten. Die jährlichen Einzahlungen in einer Höhe von 512 Euro für Singles und 1.024 Euro für Ehepaare werden maximal gefördert. Prämienberechtigt sind alle eigenen Einzahlungen. Nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren oder bei der Zuteilung innerhalb einer Bindungsfrist bei nachgewiesener wohnwirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages wird die Wohnungsbauprämie Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben.

Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

Das ist die Zusammenfassung der Vorraussetzungen, die geleistet werden müssen um die Bauspar-Förderungen beziehen zu dürfen.

Wohnwirtschaftliche Verwendung eines Bausparvertrages

Unter einer wohnwirtschaftlichen Verwendung des Bausparvertrages versteht man unter anderem den Erwerb eines Grundstückes, eines Wohnhauses oder einer Wohnung, Umbau oder Renovierung eines Wohngebäudes, Modernisierung einer Mietwohnung, der Bau eines Hauses, den Ausbau bzw. die Erweiterung einer Wohnung oder eines Wohnhauses oder die Ablösung von Baudarlehen.