Sie sind hier: Startseite » Lexikon

Bausparlexikon

R

Regelsparbeitrag

Hierbei handelt es sich um den Betrag, der monatlich von Ihnen zu leisten. Grundlage zur Errechnung ist die vereinbarte Bausparsumme. Somit haben Sie die Gelegenheit die monatlichen Beiträge Ihren Verhältnissen, sowie Ihrer Sparziele anzupassen.

Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung kann beispielsweise eine Risikolebensversicherung für den Darlehensnehmer sein, die Versicherungssumme passt sich der sinkenden Darlehensschuld an. Sie dient als Absicherung im Todesfall und soll das Darlehen abdecken. Bei vielen Bausparkassen ist das eine Vorraussetzung zur Gewährung eines Bausparguthabens.

Risiko-Lebensversicherung

Die Risiko-Lebensversicherung ist eng verbunden mit dem Bauspardarlehen. In der Regel wird eine Lebensversicherung direkt abgeschlossen, sobald Sie als Darlehensnehmer ein Darlehen in Anspruch nehmen. Die Höhe der Versicherungssumme sinkt mit der Tilgung der Darlehensschuld. Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Unterzeichnungsdatum. Sie gilt als finanzielle Absicherung, sollte Ihnen etwas passieren. Natürlich steht es Ihnen frei, andere Lebensversicherungen im Falle eines Todes zur Abtretung frei zu machen.